Urlaub mit dem Wohnmobil – Idylle pur. Doch wo darf es den Rest des Jahres stehen?
Das Reisen mit dem Wohnmobil erfreut sich großer Beliebtheit. Gut 450.000 Camper waren nach Angaben des Statistikportals Statista am 1. Januar 2017 in Deutschland zugelassen. Allein in den darauffolgenden zwölf Monaten kamen mehr als 63.000 Neuanmeldungen hinzu – das bis dato erfolgreichste Jahr für die Hersteller der beliebten Fahrzeuge. Dass ein Camper tatsächlich das ganze Jahr über genutzt wird, dürfte allerdings die Ausnahme sein. Den meisten Wohnmobil-Reisenden stehen nur wenige Wochen im Jahr zur Verfügung, um sich mit ihrem Fahrzeug auf Tour zu begeben. Doch wo sollen die Besitzer ihr Wohnmobil abstellen, wenn es gerade nicht gebraucht wird?
Parken vor dem Haus ist meistens erlaubt
Am einfachsten ist es natürlich, wenn man das Wohnmobil da abstellen kann, wo man selbst auch wohnt. So hat man sein Fahrzeug immer in der Nähe, kann es spontan nutzen und von Zeit zu Zeit überprüfen, ob alles noch funktioniert oder ob es beispielsweise durch Vandalismus zu Schaden gekommen ist. Doch nicht jeder hat die Möglichkeit, sein Wohnmobil auf dem eigenen Grundstück abzustellen. Ist das Fahrzeug zugelassen, gibt es aber zum Glück genügend Alternativen. Denn Wohnmobile dürfen auf allen zum Parken freigegebenen öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Weitere Bedingung neben der gültigen Zulassung: Das Wohnmobil wiegt weniger als 7,5 Tonnen. Liegt das Gewicht darüber, darf es in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Erholungs-, Klinik- und Kurgebieten zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht regelmäßig parken. Wiegt Ihr Wohnmobil weniger als 7,5 Tonnen, können Sie es bedenkenlos am Straßenrand abstellen. Achten Sie jedoch darauf, dass niemand behindert wird, Ausfahrten freibleiben und keine Verkehrsschilder verdeckt werden. Aus Rücksichtnahme auf die Anwohner sollten Sie Ihr Wohnmobil nicht direkt vor Fenstern oder Türen in der Nachbarschaft abstellen, wenn Sie Ihr Fahrzeug länger nicht bewegen wollen.
Sonderregelungen für Wohnanhänger und Wohnmobile auf dem Gehweg
Um ein herkömmliches Wohnmobil abzustellen, bedarf es also nur einer ausreichend großen Parklücke. Eine Ausnahme gibt es jedoch, wenn die ausgewiesenen Parkplätze sich teilweise auf dem Gehweg befinden. Denn halbseitig auf dem Gehweg dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden, die nicht mehr als 2,8 Tonnen wiegen. Wer einen Wohnanhänger statt eines Wohnmobils fährt, sein Auto also separat vom Wohnwagen bewegen kann, der muss regelmäßig umparken. Denn Fahrzeuganhänger ohne angekoppeltes Zugfahrzeug dürfen nicht länger als zwei Wochen am Stück an einer Stelle geparkt werden. Bleibt die Zugmaschine angekoppelt, greift diese Regelung nicht.
Wohnmobile abstellen in den Wintermonaten
Viele Wohnmobilbesitzer nutzen Saisonkennzeichen. Grundsätzlich ist ein solches Kennzeichen sinnvoll: Etwa 90 Prozent aller Wohnmobile werden in den Wintermonaten nicht bewegt, kosten aber weiterhin Steuern und Versicherung. Mit einem Saisonkennzeichen zahlen Sie nur dann, wenn das Kennzeichen gültig ist. Haben Sie keinen Wohnmobilstellplatz zur Verfügung, überlegen Sie am besten schon vor der Anmeldung, wo Sie Ihr Wohnmobil abstellen möchten. Ein ausgewiesener Wohnwagen-Stellplatz ist eine mögliche Lösung. Dieser kostet jedoch in der Regel Geld. Achten Sie beim Stellplatz darauf, dass er abgeschlossen werden kann und regelmäßig kontrolliert wird.
Darf man im abgestellten Wohnmobil übernachten?
Für Städtetouren innerhalb Deutschlands bietet sich ein Wohnmobil an, denn Hotelübernachtungen sind teuer. Doch wer glaubt, dass er sein Wohnmobil einfach vor einer beliebten Sehenswürdigkeit abstellen und seinen Urlaub dort verbringen kann, der irrt. Denn grundsätzlich darf das Fahrzeug dort zwar geparkt werden, wenn es ausgewiesene Parkflächen gibt. Die Übernachtung ist jedoch verboten. Die einzige Ausnahme ist die Übernachtung für die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. In diesem Fall ist eine einzige Übernachtung im Auto gestattet. Markise und Campingmöbel müssen jedoch drinbleiben. Stellen Sie diese Dinge raus, wird Ihr Aufenthalt als Camping definiert und ist im öffentlichen Straßenland verboten. Für Ihren Übernachtungsbesuch bleibt Ihnen also nur der Weg zu einem ausgewiesenen Wohnwagenstellplatz.
Quellen: Statista, das.de
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