Winterreifen: Wann gilt die Pflicht?

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Ab Oktober sollten Autobesitzer je nach Witterung über die Winterbereifung nachdenken.

Jedes Jahr vor Beginn der kalten Jahreszeit stehen Autofahrer vor der Entscheidung, ob sie ihren Wagen mit Winterreifen ausstatten sollten. Wann die Bereifung zur kalten Jahreszeit nötig wird, lässt sich pauschal nicht sagen. Viele Fahrzeugbesitzer verzichten sogar gänzlich auf den Reifenwechsel. Das kann sich je nach Wetterlage als Kostenersparnis oder großer Fehler herausstellen. Experten empfehlen hier, nach der „O bis O-Regel“ vorzugehen. Das bedeutet, von Oktober bis Ostern sollten Fahrzeugbesitzer in Deutschland aufgrund der Wetterlage über den Reifenwechsel nachdenken. Gesetzlich verpflichtend ist der Reifenwechsel in den Wintermonaten nicht direkt. Es besteht eine witterungsbedingte Winterreifenpflicht.

Warum eigentlich Winterreifen?

Winterreifen sind aus einem kälteresistenten Gummi hergestellt. So bleibt der Reifen im Gegensatz zu Sommerreifen auch bei Minustemperaturen weich. Zusätzlich besitzen Winterräder ein tieferes für Schnee und Glätte optimiertes Profil. Das Fahrzeug verfügt dadurch über ein wesentlich besseres Bremsverhalten und bessere Haftung auf der Straße. Mit Winterreifen ist auch auf vereisten Straßen noch ein kontrolliertes Bremsen möglich. Nachteil von Winterreifen sind die hohen Anschaffungskosten und der alljährliche Reifenwechsel. Zusätzlich benötigen die Reifen im Sommer eine trockene Lagerungsfläche. Eine Alternative zu herkömmlichen Winterreifen bilden sogenannte Ganzjahresreifen. Fahrzeugbesitzer können diese in den Sommer- und Wintermonaten verwenden. Das spart erhebliche Kosten und Zeit. Dennoch ist auch bei Ganzjahresreifen Vorsicht geboten. Denn Ganzjahresreifen sind nicht für sehr kalte Wetterlagen mit starker Glätte oder Schneematsch geeignet. Die Brems- und Gripeigenschaften reichen lediglich für Winter mit gemäßigten Temperaturen ohne starke Glätte aus. Bei Eisesglätte oder Schneematsch sind Fahrzeugbesitzer nach der sogenannten situativen Reifenpflicht gesetzlich zur Montage von Winterreifen verpflichtet.

Situative Reifenpflicht in den Wintermonaten beachten

Die sogenannte situative Reifenplicht liegt vor, wenn das Wetter durch „Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte sowie Glatteis“ geprägt ist. Wer in solcher Wetterlage mit Sommerreifen fährt und von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Verwendung von Sommerreifen ist zu diesen Zeiten aufgrund der Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer verboten. Bei einer Polizeikontrolle droht ein Bußgeld von zurzeit 60 Euro. Wer zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Hat der Fahrer andere Verkehrsteilnehmer mit seinem falsch bereiften Wagen gefährdet, drohen sogar 100 Euro Strafe. Zusätzlich kassiert der Fahrzeugbesitzer einen Punkt in Flensburg. Bei Schneematsch und Eisglätte ohne Winterreifen zu fahren, hat zudem versicherungstechnische Konsequenzen. So riskieren Kfz-Halter ihren Kfz-Versicherungsschutz, wenn sie einen Unfall mit Sommerreifen verursachen, obwohl sie der Witterung nach Winterreifen hätten benutzen müssen. Die Versicherung stuft den dann Verzicht auf winterfeste Bereifung als grobe Fahrlässigkeit ein und erstattet in der Regel auch den Schaden nicht. Insbesondere bei selbstverursachten Unfällen kann der Fahrzeugbesitzer also davon ausgehen, die Unfallkosten in voller Höhe selbst tragen zu müssen.

Mit Material von focus.de, avd.de, noz.de

Bild ©iStockphoto.com/George Clerk

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