Was tun bei einem Fahrradunfall? Regeln für das richtige Vorgehen

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Was tun bei einem Fahrradunfall? Sachverständiger ermittelt die Schadenshöhe.

Fahrradfahrer leben auf Berlins Straßen gefährlich. Zwar gehen viele Fahrradunfälle auch ohne schwere Verletzungen aus und es kommt „nur“ zu einem Materialschaden. Doch allzu oft gibt es gerade in der Großstadt bei Kollisionen mit Pkws oder Lastwagen auch schwerverletzte oder tote Radfahrer. Mit der Sommerzeit häufen sich die Unfälle in Berlin wieder – umso wichtiger ist es für alle Beteiligten, genau zu wissen, wie man sich zu verhalten hat. Denn wenn es zu einem Unglück im Straßenverkehr kommt, stehen die Betroffenen meist unter Schock und können keinen kühlen Kopf bewahren. Dann stellt sich die wichtige Frage: Was tun bei einem Fahrradunfall? Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) gibt Tipps für das korrekte Vorgehen.

Muss die Polizei gerufen werden?

Ob bei einem Unfall mit dem Fahrrad oder mit dem Auto – der erste Schritt ist stets das Sichern der Unfallstelle. Gibt es Verletzte, müssen diese zuerst versorgt werden. Ist jemand verletzt, ist immer die Polizei hinzuzuziehen. Ist das Verschulden des Unfalls von Beginn an klar und können sich die Beteiligten ohne Streit über einen geringen materiellen Schaden einigen, muss die Polizei nicht gerufen werden. In der Praxis kommt es allerdings häufig zu Streitereien in der Schuldfrage, beispielsweise in puncto Vorfahrt. Von Pkw-Fahrern sollte man sich stets Fahrzeugpapiere und Führerschein zeigen lassen und die Anschrift notieren. Auf Berlins Straßen sind zudem meist Zeugen anwesend, die ebenfalls ihre Telefonnummer hinterlassen sollten, so die Empfehlung des ADFC.

Was tun bei einem Fahrradunfall ohne Verletzte?

Entsteht ein materieller Schaden am Fahrrad, stellt sich die Frage nach der Übernahme der Kosten. Hier ist es dringend ratsam, zur Ermittlung der Schadenshöhe einen Experten zurate zu ziehen. Als Unfallgutachter und Sachverständiger in Neukölln und Buckow ist SV Pico schnell am Unfallort in Berlin und kann die Schadenssituation genau unter die Lupe nehmen. Anschließend erstellt er ein detailliertes Schadensgutachten und fertigt Bildmaterial an. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss dann die Kosten für den Schaden und gegebenenfalls für einen Anwalt übernehmen. Da SV Pico seit Jahren Wert- und Schadensgutachten nicht nur für Pkws, sondern auch für Fahrräder, Sportboote oder Busse anfertigt, können die routinierten Mitarbeiter auch bei einem Unfall schnell den Schaden begutachten und ermitteln.

Kfz-Sachverständiger in Berlin: SV Pico erstellt Schadensgutachten bei Fahrradunfall

Anhand des Gutachtens können die Materialschäden am Fahrrad abgerechnet werden. Es dient als Basis für die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, die den Schaden reguliert. Nicht selten haben die modernsten Fahrräder einen hohen Wert, sodass sich ein Sachschaden auf mehrere Tausend Euro summieren kann. Gerade dann ist es wichtig, einen Gutachter zu beauftragen, der die genaue Schadenshöhe ermittelt.

Mit Material von ADFC

Bild © tain77 / Dollar Photo Club

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