Schaden am Sportboot: Gutachter ermittelt die Schadenshöhe
Die Frühlings- und Sommersaison naht – und damit mehren sich die Sportboote auf den zahlreichen Berliner Gewässern. Dabei kommt es nicht selten zu einem Unfall mit dem Sportboot – vor allem Kollisionen mit anderen Gefährten oder Kaimauern sind häufig. Doch auch ohne einen größeren Unfall kann es zu Schäden am Boot kommen, beispielsweise wenn es im Hafen liegt und von einem anderen Boot gerammt wird. Was genau ist dann zu tun? Wer übernimmt die Kosten? Besitzer sollten in jedem Fall sofort einen Sachverständigen hinzuziehen, der die Höhe des Schadens am Sportboot ermittelt und ein Gutachten erstellt. Dieses benötigen Bootsbesitzer für die Versicherung.
Bootshaftpflicht reguliert Schäden an anderen Booten
Gemeinhin kommt bei einem Unfall mit dem Sportboot die Bootshaftpflicht des Unfallverursachers zum Einsatz. Ein Unfall mit einem Sportboot kann enorme Kosten verursachen – es geht im Vergleich zu einem Unfall im Straßenverkehr um sehr viel Geld. Jeder Bootsbesitzer sollte deswegen eine Bootshaftpflichtversicherung haben, andernfalls haftet er im Falle eines Schadens mit seinem gesamten Vermögen. Umso wichtiger ist es, bei einem Schaden am eigenen Sportboot einen Gutachter hinzuzuziehen. Der Schaden ist vom Besitzer nach dem Unfall genau zu dokumentieren, idealerweise anhand von Fotos. Zudem muss der Schaden am Boot umgehend gemeldet werden. Der Sachverständige fertigt ebenfalls Bildmaterial an und erstellt ein umfassendes Schadensgutachten für das Sportboot. Dieses Dokument stellt die Basis für die Haftpflichtversicherung dar, die den Schaden regulieren soll.
Kaskoversicherung für das Boot: Gutachter errechnet Schadenssumme
Hat der Besitzer selbst einen Schaden an seinem Sportboot verursacht oder ist der Verursacher eine dritte Person, deren Identität nicht mehr zu ermitteln ist, haftet die Bootskaskoversicherung. Meist sind in der Kaskoversicherung unter anderem Schäden durch Mastbruch, Unfälle, Vandalismus und Blitzeinschlag oder auch der Diebstahl des Bootes abgedeckt. Auch bei Schäden, die in den Zuständigkeitsbereich der Bootskaskoversicherung fallen, muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der das Wasserfahrzeug genau inspiziert und eine gründliche Bestandsaufnahme macht. Er fertigt Fotos an und errechnet die Höhe von Unfall- oder Vandalismus-Schäden. Ein solches Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ist unverzichtbar bei derart hohen Schadenssummen. SV Pico steht Bootsbesitzern im Falle eines Schadens mit Rat und Tat zur Seite, erstellt ein umfassendes Gutachten und bietet außerdem eine Reparaturbegleitung an.
Mit Material von: welt.de, focus.de
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