Carsharing Berlin: das ändert sich künftig
Ob E-Scooter, Mietfahrräder oder Carsharing – in Berlin sind flexible Sharing-Lösungen längst etabliert und aus dem Stadtbild kaum mehr wegzudenken. Doch der Trend hat einen Nachteil: So mancher Berliner ärgert sich regelmäßig über kreuz und quer geparkte Mietfahrzeuge. Um dieser unerwünschten Entwicklung gegenzusteuern, ist der Berliner Senat nun zur Tat geschritten.
Carsharing in Berlin: bald Erlaubnis nötig
Leihfahrzeuge und Carsharing sind in Berlin wichtige Teile der Mobilitätswende. In Anbetracht der Vielzahl an Mietwagen, Mietfahrrädern oder -rollern hat der Berliner Senat nun allerdings eine Verschärfung des Straßengesetzes auf den Weg gebracht.
Insbesondere die E-Scooter sorgen bei Passanten immer wieder für Unmut. Allzu oft werden die Roller gedankenlos stehengelassen statt ordentlich geparkt, sodass die Gehwege doch mancherorts einem Hindernis-Parkour gleichen. Und auch die Nutzer von Carsharing-Fahrzeugen stellen die Wagen nicht immer rücksichtsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern ab. Um dem entgegenzuwirken, gibt es nun ein neues Gesetz.
Wichtigste Änderung: Das Abstellen von Leihfahrzeugen wird nicht mehr als Gemeingebrauch eingeordnet, sondern gilt künftig als „erlaubnispflichtige Sondernutzung“.
Das Aufstellen von Miet- oder Sharing-Fahrzeugen wird für die Anbieter damit künftig nur noch mit Erlaubnis oder einer allgemeinen Zulassung möglich sein. Das Gesetz wird am 1. September 2022 in Kraft treten. Konkrete Vorgaben können nach einer Übergangszeit ab September 2023 greifen. Als mögliche Regulierungen sind bislang etwa Obergrenzen für die Anzahl der Fahrzeuge oder auch Gebühren bei Missachtung des neuen Gesetzes im Gespräch.
Mehr Carsharing in Berlins Außenbezirken
Sharing-Angebote haben in den vergangenen Jahren in Deutschland deutlich zugenommen. Aktuell sind rund 2.874.400 Fahrberechtigte bei deutschen Carsharing-Anbietern angemeldet – 25,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Vor allem in Großstädten wie Berlin ist die Zahl der Angebote hoch. Die Verkehrsverwaltung wünscht sich allerdings noch mehr Sharing-Angebote in den Außenbezirken Berlins. Inwieweit dem Wunsch künftig Taten zur Umsetzung folgen, bleibt allerdings abzuwarten.
Carsharing in Berlin: Das sollten Carsharer wissen
Für die Anbieter von Carsharing-Fahrzeugen kündigen sich mit dem neuen Gesetz Veränderungen an. Doch wie sieht es eigentlich für die Nutzer aus? Wo lassen sich die Autos grundsätzlich abstellen? Eines steht fest: Wer weder die Gemüter von Passanten, Rad- und anderen Autofahrern erregen, noch hohe Bußgelder riskieren möchte, sollte die Parkplatzsuche mit Bedacht angehen. Falschparker laufen nicht nur Gefahr, Unfälle zu verursachen, bei Carsharern kommen im Fall eines Strafzettels oft zusätzliche Bearbeitungsgebühren hinzu. Wer ein Carsharing-Angebot in Berlin nutzt, kann sein Fahrzeug auf öffentlichen Parkplätzen und Parkscheibenzonen abstellen – natürlich unter Einhaltung der geltenden Fristen. Dort kann das Fahrzeugt getrost verweilen, ohne dass sich ein anderer ärgert.
Quellen: Stadt Berlin / rbb24 / carsharing.de
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