Schlichtungsstelle: Kostenlos Recht bekommen

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Schlichtungsstellen vermitteln zwischen Werkstatt und PKW-Besitzer.

Das Verhältnis von Werkstätten und Autofahrern ist mitunter als prekär zu bezeichnen. Auch Fachzeitschriften kritisieren in regelmäßigen Abständen die eher saloppe Arbeitsmoral vieler Betriebe und PKW-Besitzer ärgern sich über vermeintlich zu hohe Preise. Gleichzeitig fühlen sich auch viele Werkstätten gegenüber ihren Kunden im Nachteil. Schlichtungsstellen können hier Abhilfe schaffen.

Beweislast ist oftmals schwierig

Inspektionsrechnungen fallen immer wieder unerwartet hoch aus. Das macht insbesondere PKW-Besitzer misstrauisch gegenüber Werkstätten. Die Beweislast ist jedoch oftmals schwierig: War der Einbau des teuren Ersatzteils wirklich notwendig? Eine schwierige Beweislast oder kleinere Beträge machen das Prozessieren vor Gericht zu einer zu riskanten Option. Zweifelhafte Erfolgsaussichten sowie ein hohes Kostenrisiko, würden häufig dazu führen, dass auf die Durchsetzung des eigenen Anspruchs aus wirtschaftlichen Überlegungen verzichtet wird, erläutert der auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt Michael Winter. Dies gelte besonders für betroffene Fahrzeugbesitzer, die keine Rechtsschutzversicherung haben.

Kfz-Schlichtungsstellen können Lösungen aufzeigen

Differenzen zwischen Werkstatt und Autobesitzer müssen jedoch nicht zwangsläufig vor Gericht enden, weiß Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) in Bonn: „Wenn Autofahrer und Werkstatt sich streiten, hilft die Kfz-Schiedsstelle und findet in der Regel eine Lösung“. In ganz Deutschland existieren rund 130 solcher Schiedsstellen, die Interessierte bei den Kfz-Innungen und Landesverbänden finden. Hierzu gehört beispielsweise auch SV-Pico, eine der Schiedsstellen der Kfz-Innung Berlin.

Kostenlos und unabhängig

Kfz-Schlichtungsstellen garantieren Betroffenen ein kostenloses Verfahren. Ebenfalls ist es möglich, ein ordentliches Gericht anzurufen, sollte der Autobesitzer mit der Entscheidung der Schlichtungsstelle nicht zufrieden sein. Bundesweit wurden im Jahr 2012 bei Schiedsstellen rund 10.000 Anträge von unzufriedenen Werkstattkunden und Gebrauchtwagenkäufern eingereicht – etwa 90 Prozent dieser Fälle konnten bereits in sogenannten Vorverfahren geregelt werden. Vor die Kommission selber kamen nur etwa 1200 Fälle. Im Vergleich zu den rund 74,3 Millionen Wartungs- und Reparaturaufträgen, die im vergangenen Jahr an Kfz-Meisterbetriebe ausgegeben wurden, halten sich die wirklich schwerwiegenden Beschwerdefälle also in Grenzen.

Schlichtungsstellen sind gefragt

Die bundesweiten Schiedsstellen befassen sich insbesondere mit Beschwerden rund um die Themen „Höhe der Rechnung“ (3794 Fälle im vergangenen Jahr), „unsachgemäße Arbeit“ (3435 Fälle) sowie „nicht in Auftrag gegebene Arbeiten“ (2880 Fälle). Auf Gebrauchtwagen spezialisierte Schiedsstellen vermelden hingegen eine hohe Quote an Beschwerden in puncto „technische Mängel“ (1382 Fälle), „Unfallschäden (243 Fälle) und „fehlerhafte Gesamtfahrleistung“ (41 Fälle). Für betroffene Autofahrer kann sich der Gang zur Schiedsstelle in jedem Fall lohnen. Zum einen, weil die Schiedskommissionen von zum Richteramt befähigten Juristen geleitet werden. Des Weiteren werden diese Kommissionen aus Vertretern Kfz-Gewerbes, des ADAC sowie Kfz-Sachverständigen der Deutschen Automobil-Treuhand gebildet. Diese Konstellation garantiert Betroffenen nicht nur eine schnelle und professionelle Abwicklung ihres Falles, sondern bewahrt den Schlichtungsstellen die dringend erforderliche Unabhängigkeit. So werden weder Autofahrer noch Werkstätten nachteilig behandelt. Ergänzend zu diesen festen Kommissionen unterstützen auch spezialisierte Sachverständige die einzelnen Schiedsstellen, so beispielsweise bei Streitigkeiten in puncto Reparaturaufträgen.

 

Mit Material von Aachener-Zeitung.de

Bild © jörn buchheim – Fotolia.com

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