Im Jahr 2021 ändern sich einige Regelungen für Autofahrer
Neues Jahr, neue Regeln – 2021 beschert Autofahrern neben Änderungen am Bußgeldkatalog eine neue Kfz-Steuer und (für manch einen) höhere Spritpreise. Wie genau die neuen Verkehrsvorschriften lauten und was sich im kommenden Jahr sonst noch ändert, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Neue Kfz-Steuer: Wer viel CO₂ verursacht, zahlt künftig mehr
In Anbetracht des Klimawandels sowie des zunehmend starken Bewusstseins für Nachhaltigkeit und Umweltschutz wird es 2021 schärfere Regeln in puncto CO₂-Verbrauch geben – so viel steht mit Blick auf die angekündigte Reform der Straßenverkehrsordnung fest. Konkret bedeutet das: Wer nachhaltig mobil ist, profitiert. Wer hingegen ein verbrauchsstarkes Fahrzeug fährt, wird im Zuge der neuen Verkehrsvorschriften verstärkt zur Kasse gebeten. Ab Januar 2021 treten folgende Bestimmungen in Kraft:
– Einführung des CO₂-Preises: Diesel und Benzin werden durch die Einführung des CO2-Preises um ca. 7 bis 8 Cent pro Liter teurer. Mit der Rückkehr zum alten Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhöhen sich die Preise zusätzlich um ca. 3 Cent pro Liter.
– Kfz-Steuer: Neu zugelassene Autos mit mehr als 95 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer werden im Rahmen der neuen Verkehrsvorschriften stärker besteuert. E-Auto-Fahrer dagegen bleiben von der Kfz-Steuer befreit. Dazu wird die Pendlerpauschale von 30 auf 35 Cent pro Kilometer erhöht.
– Auch im neuen Jahr soll die E-Mobilität weiter gefördert werden. Wer beim Kauf eines neuen Fahrzeuges auf ein Elektroauto oder einen Plugin-Hybrid setzt, wird vom Staat unterstützt.
– Abgasnorm Euro 5: Die Anforderungen für neu zugelassene Motorräder (inklusive 125er) werden verschärft. Um den neuen Vorgaben zu entsprechen, müssen die Abgaswerte im Vergleich zu den Euro-4-Anforderungen um rund ein Drittel reduziert werden.
Neue Verkehrsvorschriften: Was kommt 2021 sonst noch auf Autofahrer zu?
Zusätzlich zu den neuen Verkehrsvorschriften zur Emissionsverringerung gibt es weitere Änderungen, auf die sich (angehende) Autofahrer einstellen müssen:
– Fernstraßen: Ab dem 1. Januar 2021 sind nicht länger die Bundesländer, sondern der Bund für die deutschen Autobahnen zuständig – von der Streckenplanung bis zum Erhalt.
– Führerschein: Ebenfalls ab dem 1. Januar 2021 gilt die „Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP). Die Bewertungskriterien für den praktischen Prüfungsteil werden in einem speziellen Katalog festgehalten. Prüflinge erhalten in Anschluss an ihre Prüfung zudem ein Feedback-Gespräch sowie ein schriftliches Protokoll – unabhängig davon, wie die Prüfung lief.
– Hauptuntersuchung: Autofahrer mit einer gelben TÜV-Plakette müssen im neuen Jahr zur Hauptuntersuchung antreten. Ist diese erfolgreich absolviert, wird die gelbe gegen eine rosafarbene Plakette ausgewechselt. Die nächste Hauptuntersuchung steht danach im Jahr 2023 an.
– Kfz-Versicherung: Die Typklasseneinstufungen erfahren 2021 eine Aktualisierung. Millionen Fahrzeuge werden dann höher eingestuft. Sind Sie von der Änderung betroffen, profitieren Sie – je nach Einstufung – von einem Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung.
– Auto-Vignetten: Die neue Vignette wird teurer als ihr Vorgänger-Modell. Wer im neuen Jahr nach Österreich oder in die Schweiz reist, zahlt 1,5 Prozent mehr Maut.
– Härtere Strafen für Gaffer: Ab Januar wird zusätzlich zu den neuen Verkehrsvorschriften auch das Filmen und Fotografieren von Unfalltoten härter geahndet. Wer dabei Rettungsdienste an ihrer Arbeit hindert, muss mit Geldstrafen bis zu 1.000 Euro rechnen. In besonders schwerwiegenden Fällen sind darüber hinaus Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich.
Quellen: tz / auto-motor-und-sport.de / ruhr24.de
Foto: © Tom-Hanisch – Fotolia.com
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