Motorrad fahren mit dem Autoführerschein B196 – das Wichtigste in Kürze

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Autoführerschein B196 vs. Motorradführerschein – so entscheiden Sie sich

Die Sonne lockt, die Temperaturen steigen – und so auch bei vielen Menschen die Motivation, sich im Freien aufzuhalten. Zum Beispiel bei einer Vespa-Fahrt zum nächsten Badesee oder einer Spritztour mit der Langstrecken-Maschine. Doch braucht es dazu neben dem passenden Bike auch eine gültige Fahrerlaubnis. Neulinge, die (noch) keinen Motorradführerschein besitzen, haben seit Anfang 2020 die Möglichkeit, ihren Autoführerschein um den Zusatz B196 zu erweitern und ohne großen Aufwand A1-Bikes zu fahren. Welche Voraussetzungen gelten und was Interessierte vorab bedenken sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.

Der Autoführerschein B196: Was sind die Voraussetzungen?

Wer einen Führerschein der Klasse B besitzt, kann diesen seit Anfang 2020 um die Schlüsselzahl B196 erweitern. Dieser Zusatz berechtigt Fahrer zum Führen von leichten Motorrädern – ohne, dass sie dafür einen Motorradführerschein bräuchten. Für den Autoführerschein B196 müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein: Wer die Erweiterung haben möchte, muss:

– mindestens fünf Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein

– ein Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben

– einen entsprechenden Kurs in einer Fahrschule absolvieren

In der Regel benötigen Neu-Biker etwa fünf Fahrstunden, um das Handling leichter Motorräder zu erlernen. Das Gesetz schreibt deshalb neben vier theoretischen fünf praktische Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten vor. Eine abschließende Prüfung, wie es sie beim Erwerb des Autoführerscheins gibt, entfällt bei der Autoführerschein-Erweiterung B196. Hinsichtlich der Kosten für die Schulung sollten Interessierte mit 700 bis 900 Euro rechnen.

Wichtig: Der Autoführerschein B196 stellt eine nationale Fahrerlaubnis dar und ist als solche nur innerhalb Deutschlands gültig. Wer eine Motorradtour im Ausland machen möchte, benötigt dazu in der Regel die Führerscheinklasse A1.

Welche Bikes dürfen mit dem Autoführerschein B196 gefahren werden?

Der Autoführerschein B196 berechtigt Fahrer zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf zudem 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Wer seinen Autoführerschein erweitern und sich ein Motorrad kaufen möchte, sollte diese Vorgaben bei der Wahl des passenden Modells deshalb unbedingt beachten.

Wie funktioniert die Eintragung?

Haben Sie die Schulung für den Autoführerschein B196 erfolgreich absolviert, stellt Ihnen die Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung aus. Mit dieser erscheinen Sie persönlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes, um die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in Ihren Führerschein zu beantragen. Denn erst nach der Eintragung sind Sie offiziell berechtigt, leichte Motorräder zu führen. Die Teilnahmebescheinigung selbst stellt nämlich noch keine Fahrerlaubnis dar. Für die Beantragung der Eintragung müssen Sie neben der B196-Bescheinigung Ihren Personalausweis und eine Kopie Ihres Führerscheins vorlegen.

Darüber hinaus benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild und zahlen für die Eintragung eine Gebühr – meist liegt der Betrag hier zwischen 23 und 29 Euro. Haben Sie für Ihren Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde alles parat, steht der Spritztour mit Ihrem 125er-Bike nichts mehr im Weg.

Autoführerschein B196 oder doch ein Führerschein A1?

Der große Vorteil des Autoführerscheins B196 liegt darin, dass er schnell und kostengünstig zum Führen leichter Motorräder berechtigt. Praktisch ist das zum Beispiel für alle, die ein Upgrade zu ihrem Roller suchen, um im Alltag flexibler unterwegs zu sein oder auch mal ein Stück Autobahn zu fahren. Wer sich hingegen vorstellen kann, später auch größere Maschinen der Klassen A2 oder A zu bewegen, kommt um eine umfassende Motorradausbildung nicht herum. In diesem Fall ist ein Führerschein A1 der bessere Startpunkt, da sich dieser – im Unterschied zum Autoführerschein B196 – auf A2 und A erweitern lässt.

 

Quellen: bussgeldkatalog

Bild: © Unsplash

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