Krise durch Halbleiter: So bremst der Chipmangel die Produktionspläne der Autoindustrie

Autoindustrie

Halbleiter als Krisenauslöser – wenn die Bänder stillstehen

Kein modernes Auto kommt mehr ohne sie aus – intelligente Halbleiter. Doch die kleinen Elektro-Chips sind auf dem globalen Beschaffungsmarkt derzeit rares Gut. Wie sich die Halbleiterkrise auf die Automobilbranche auswirkt und was Verbraucher dazu wissen müssen, das erfahren Sie hier.

WARUM SIND HALBLEITER EIGENTLICH SO WICHTIG?

OHNE HALBLEITER IST INZWISCHEN KAUM EIN NEUWAGEN MEHR UNTERWEGS. DENN SIE SIND DER HAUPTBESTANDTEIL DER CHIPS, DIE IN MODERNEN FAHRZEUGEN VERBAUT WERDEN. IN STEUERGERÄTEN REGELN SIE ANTRIEB UND FAHRVERHALTEN. DANEBEN KOMMEN SIE ABER AUCH IN ASSISTENZSYSTEMEN ZUM EINSATZ ODER LÖSEN DEN AIRBAG AUS.
Die aktuelle Halbleiterkrise, in deren Folge Automobilhersteller kaum genügend Halbleiter bekommen, macht sich auch für Verbraucher bemerkbar: Stehen in den Produktionsstätten wegen des Mangels an Halbleitern die Bänder still, verzögert das die weitere Lieferkette – und der bestellte Neuwagen lässt auf sich warten.

WAS IST DIE URSACHE DER HALBLEITERKRISE?

Wie und warum Halbleiter zum Krisenauslöser wurden, ist eine komplexe Fragestellung, in die viele unterschiedliche Aspekte hineinspielen. Zum Beispiel haben die Chips ein Verfallsdatum und lassen sich dadurch nicht auf Vorrat produzieren. Dazu spielen auch Versorgungsengpässe bei Rohstofflieferanten eine Rolle in der Krise rund um Halbleiter. Ein weiterer zentraler Grund ist die Corona-Pandemie: Aufgrund der erfolgten Einschränkungen und Maßnahmen haben viele Halbleiterhersteller ihre Produktion umgestellt und den Fokus auf andere Industrien gelegt – etwa im Bereich der Unterhaltungselektronik. Für die Autoindustrie sind Halbleiter für Chips damit umso schwerer zu beschaffen.

WIE WIRKT SICH DIE HALBLEITERKRISE AUF DIE AUTOINDUSTRIE AUS?

Mittlerweile erholen sich die Automärkte von den Auswirkungen der Corona-Krise. Der Mangel an Halbleitern stellt sie jedoch weiterhin vor Herausforderungen. Der Autobauer Stellantis beispielsweise verzeichnete infolge des Chipmangels allein im ersten Quartal des Jahres 2021 einen Produktionsrückgang von rund 190.000 Automobilen. Volkswagen berichtet von etwa 100.000 Fahrzeugen, die nicht produziert werden konnten. Marktforscher gehen davon aus, dass sich die Herstellung von Halbleitern im Laufe des Jahres 2022 zunehmend wieder regulieren wird. Wie lange es aber konkret dauern wird, bis der anhaltende Engpass gelöst ist, bleibt abzuwarten.

WELCHE RECHTE HABEN VERBRAUCHER, WENN DER NEUWAGEN NICHT GELIEFERT WIRD?

 
 

 

Neben Preisanstiegen für Neuwagen spüren Verbraucher die Folgen der Halbleiterkrise nicht zuletzt in Form langer Wartezeiten. Ärgerlich ist das vor allem dann, wenn das alte Fahrzeug bereits verkauft wurde. Was also können Sie als Verbraucher tun, wenn sich Ihre Lieferung um Wochen oder Monate verzögert?

Inwieweit Ihrerseits Rechte oder Ansprüche bestehen, hängt zunächst davon ab, ob Sie einen verbindlichen oder unverbindlichen Liefertermin vereinbart haben. In der Regel vereinbaren Händler eine unverbindliche Frist. Je nachdem, wie weit diese überschritten wird, können Sie verschiedene Schritte einleiten:

– Wird die Frist bei nicht vorrätigen Fahrzeugen um mindestens sechs Wochen überschritten, können Sie den Händler zur Lieferung auffordern (am besten schriftlich). Erst durch diese Aufforderung gerät der Händler nämlich rechtswirksam „in Verzug“.

– Wer sein Altfahrzeug nicht länger nutzen kann und durch den Lieferverzug des Neuwagens nachweislich einen Schaden erleidet, kann diesen geltend machen, nachdem der Händler in Verzug gesetzt wurde. Die Höhe der Schadenersatzzahlung beläuft sich auf maximal 5 Prozent des vereinbarten Kaufpreises.

– Haben Sie vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten, müssen Sie dem Händler zunächst eine zweite, angemessene Frist gewähren. Wird auch diese nicht eingehalten, steht es Ihnen frei, vom Vertrag zurückzutreten.

– Kann der Händler nach einer Wartezeit von vier Monaten das bestellte Fahrzeug nicht liefern, haben Sie generell ein Rücktrittsrecht, von dem Sie jederzeit Gebrauch machen können.

 

Quellen: ADAC / springerprofessional.de / Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Zentralverband

Bild: Unsplashed

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