Die Zahl der Verkehrsunfälle in Berlin steigt. Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2019 wurden insgesamt 121.759 Verkehrsunfälle gemeldet. Im Vorjahreszeitraum waren es 2.210 Unfälle weniger. Zwar ging die Zahl der Verletzten und Getöteten insgesamt zurück, trotzdem werden täglich fast 50 Personen im Straßenverkehr verletzt. Neben den hohen Unfallzahlen ist Fahrerflucht weiterhin ein großes Problem, in Berlin flieht fast jeder vierte Unfallverursacher, bevor die Polizei oder der Geschädigte eintreffen. Besonders erschreckend: Häufig sind es tödliche Unfälle, bei denen der schuldige Fahrer sich einfach vom Unfallort entfernt.
Wie ist das korrekte Vorgehen bei einem Unfall?
Sind Sie an einem Unfall beteiligt oder sind Sie sogar der Verursacher, müssen Sie in jedem Fall anhalten – auch, wenn Sie nur den Seitenspiegel eines parkenden Autos leicht touchiert haben. Fahren Sie einfach weiter, begehen Sie Fahrerflucht. Schauen Sie sich an, wie groß der Schaden ist, beziehungsweise ob überhaupt einer entstanden ist. Gibt es Verletzte oder ein Fahrzeug ist so schwer beschädigt, dass es nicht bewegt werden kann, rufen Sie die Polizei und gegebenenfalls einen Rettungswagen und sichern Sie unbedingt die Unfallstelle, damit der nachfolgende Verkehr gewarnt wird. Seit 2014 ist eine Warnweste mitzuführen – damit stellen Sie sicher, dass Sie bei schlechter Sicht rechtzeitig gesehen werden und nicht in Gefahr geraten. Schalten Sie außerdem die Warnblinkanlage und im Dunkeln die Fahrzeugbeleuchtung ein. Ist Erste Hilfe zu leisten, delegieren Sie Aufgaben an Zeugen oder Mitfahrer und beginnen Sie unverzüglich mit Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Muss die Polizei immer eingeschaltet werden?
Nach einem Unfall tauschen Sie mit dem Unfallgegner alle wichtigen Daten aus. Dazu gehören die Personalien, das Kennzeichen und die Versicherungsnummern. Am besten fertigen Sie auch ein Unfallprotokoll an, das alle Beteiligten unterschreiben. Besteht der Verdacht, dass einer der Beteiligten Alkohol oder Drogen konsumiert hat, sollten Sie in jedem Fall die Polizei hinzuziehen. Außerdem muss die Polizei bei allen Unfällen mit Verletzten, Toten oder hohen Sachschäden hinzugezogen werden. Haben Sie an einem parkenden Fahrzeug einen Schaden verursacht, ist eine Wartezeit einzuhalten. Es reicht nicht, einen Zettel zu hinterlassen. Entfernen Sie sich, ohne mindestens 30 Minuten gewartet zu haben, zählt dies ebenfalls als Fahrerflucht. Wenn Sie nach ausreichend langer Wartezeit losfahren, hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift und suchen Sie die nächste Polizeidienststelle auf, um den Unfall zu melden.
Tipp: Auch kleinste Schäden können teuer werden. SV-Pico, Ihr Kfz-Gutachter in Berlin, hilft Ihnen gerne dabei, den entstandenen Schaden zu begutachten und einzuschätzen. Außerdem können wir anhand des Unfallprotokolls den genauen Unfallhergang nachvollziehen.
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt
Die Fahrerflucht ist in § 142 Strafgesetzbuch beschrieben und als Straftat eingestuft. Je nach Höhe des Schadens drohen Ihnen eine Geldstrafe, eine Haftstrafe, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot oder sogar der Entzug des Führerscheins. Begehen Sie als Unfallverursacher Fahrerflucht, zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht zwar den verursachten Schaden am Eigentum Dritter, allerdings kann sie von Ihnen bis zu 5.000 Euro Regress fordern. Außerdem übernimmt Ihre Kaskoversicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht. Obwohl Fahrerflucht eine Straftat ist, wird sie oft nicht verfolgt. In Berlin kommen über 80 Prozent aller Fahrer ohne Strafe davon, oft wird nicht einmal Anklage erhoben. Viele Verfahren werden schon vorher eingestellt, weil sich der Tatverdacht nicht erhärtete, weil eine Schuldunfähigkeit vorlag oder das Ausmaß des Schadens zu gering war. Im Jahr 2019 gab es 12.757 Verfahren wegen Fahrerflucht, bei denen nur in 2223 Fällen Anklage erhoben wurde.
Quellen: statistik-berlin-brandenburg.de, Tagesspiegel, Berliner Kurier, Allianz-Autowelt
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