Fahren ohne Winterreifen: Bei einem Unfall wird es teuer!

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Sie wurden vom Wintereinbruch in Berlin überrascht und fahren noch ohne Winterreifen durch die Stadt? Dann drohen Ihnen eine Geldbuße und Punkte im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg! Um diesen Fall zu auszuschließen, erfahren Sie in diesem Artikel alles Wichtige über Haftungsfragen und die Winterreifenpflicht in Deutschland.

Gibt es überhaupt eine Winterreifenpflicht in Deutschland?

In Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgehalten, dass in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht herrscht. Demzufolge dürfen Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mit für diese Situation ungeeigneten Sommerreifen unterwegs sein – vielmehr müssen an allen vier Rädern Ihres Fahrzeugs entsprechende Winterreifen montiert sein.

Als winterliche Straßenverhältnisse gelten:

  • Glatteis
  • Schneeglätte
  • Schneematsch
  • Eis- oder Reifglätte

Abhängig von den Wetterverhältnissen können diese Straßenbedingungen auch außerhalb der eigentlichen Wintermonate auftreten. Dann müssen Sie beispielsweise schon im Herbst die Winterreifen am Auto anbringen, um nicht gegen die StVO zu verstoßen und sich gegebenenfalls mit einer Strafe konfrontiert zu sehen.

Doch was ist mit der Faustformel „O bis O“ (Oktober bis Ostern)? Dabei handelt es sich nur um eine Orientierungshilfe. Rechtlich bindend ist sie jedoch nicht, da sich die Winterreifenpflicht in Deutschland nicht nach einem bestimmten Zeitraum richtet. Genauso wenig sind die Außentemperaturen ein fixer Anhaltspunkt für die Winterreifenpflicht. Ein Bußgeld wird nur fällig, wenn Sie bei den oben genannten winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen fahren.

Gut zu wissen: Als sogenannte „einspurige Kraftfahrzeuge“ sind Motorräder von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen. Eine solche Ausnahme gilt darüber hinaus für Nutzfahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft.

Welche Vorteile bieten Winterreifen fürs Auto?

Winterreifen verfügen über eine andere Oberfläche und Materialzusammensetzung als Sommerreifen. Zum einen sind sie häufig verzahnt und besitzen daher mehr Rutschfestigkeit. Zum anderen wird für ihre Herstellung eine spezielle Materialmischung genutzt. Dadurch sind sie weicher und bleiben selbst bei kalten Temperaturen elastisch. Beide Faktoren führen dazu, dass Sie mit ihnen einen besseren Halt auch auf glatten Straßen haben.

Unterschiedlicher Bremsweg von Winter- und Sommerreifen Ist die Straße verschneit, macht sich der Unterschied zwischen Sommer- und Winterreifen besonders bemerkbar: Bei einer Geschwindigkeit von etwa 100 km/h haben die Sommermodelle bei diesen Straßenverhältnissen einen doppelt so langen Bremsweg wie die winterfesten Reifen.

Wie erkenne ich Winterreifen?

Damit Winterreifen den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entsprechen, haben sie die oben genannten Merkmale der Zusammensetzung und des Profils aufzuweisen. Sie müssen aber nicht selbst untersuchen, ob Reifen diese Anforderungen erfüllen. Stattdessen können Sie sich an den Symbolen und Bezeichnungen orientieren, die auf den Reifen abgebildet sind.

Neue Winterreifen verfügen über das Alpine-Symbol, das aus einem Berg und einer Schneeflocke besteht. Ab dem 30. September 2024 sind sie die einzigen Reifen, die bei winterlichen Wetterverhältnissen zugelassen sind.

Bis zu dem genannten Stichtag können Sie auch Reifen aufziehen, die über eine M+S-Kennzeichnung verfügen – solange diese bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. M+S steht dabei für Matsch und Schnee.

Achtung: Ihre Winterreifen müssen mindestens über 1,6 mm Restprofil verfügen. Experten raten sogar dazu, nur mit Winterreifen mit mindestens 4 mm Profil zu fahren.

Welche Strafe droht beim Fahren ohne Winterreifen?

Wenn Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen fahren, kann es für Sie teuer werden. Allein der einfache Verstoß wird mit einer Geldbuße von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Falls Sie aufgrund der falschen Bereifung den Straßenverkehr behindern beziehungsweise gefährden, müssen Sie bereits 80 Euro respektive 100 Euro zahlen und erhalten ebenfalls einen Punkt.

Kommt es aufgrund der falschen Reifen gar zu einem Unfall, sind Sie sowohl als Verursacher als auch als Unfallopfer im Nachteil. Wenn Sie ohne Winterreifen fahren und einen Unfall verursachen, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel zunächst den Unfallschaden. Allerdings müssen Sie in der Folge mit Regressansprüchen von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Waren Sie als Unfallopfer ohne Winterreifen unterwegs, kann es sein, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers nicht den gesamten Unfallschaden übernimmt. Dann bleiben Sie als Geschädigter auf den übrigen Kosten sitzen.

Wie Sie sich bei einem Unfall im Winter am besten verhalten, fasst für Sie unser Magazinbeitrag „Autounfall im Winter – souverän handeln im Ernstfall“ zusammen. Ziehen Sie im Nachgang eines Unfalls am besten einen Kfz-Gutachter heran, der den Schaden einschätzt und Sie in Versicherungsfragen beraten kann.

Fahren ohne Winterreifen – keine gute Idee

Wenn Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Ihrem Auto fahren, ohne Winterreifen aufgezogen zu haben, müssen Sie mit hohen Kosten und einem Punkt in Flensburg rechnen. Insbesondere bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter sind Sie deutlich im Nachteil. Die situative Winterreifenpflicht dient schließlich dazu, alle Beteiligten im Straßenverkehr zu schützen – Verstöße gegen diese Pflicht werden deshalb entsprechend geahndet. Nicht zuletzt um Ihrer eigenen Sicherheit sowie die anderer Personen willen sollten Sie bei der betreffenden Witterung unbedingt auf das Fahren ohne Winterreifen verzichten.

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