Die Osterferien stehen vor der Tür – endlich geht es mit dem Auto in den Urlaub! Die Koffer sind verstaut, die Reiseroute ist geplant und die Vorfreude liegt bereits auf der Fahrt zum Urlaubsort spürbar in der Luft. Doch dann passiert es: ein Autounfall. Im Urlaub dreht sich plötzlich alles um Blechschäden, Versicherungsfragen und bürokratische Hürden. Doch keine Sorge: In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, damit Sie entspannt weiterreisen und Ihren Urlaub genießen können.
Vorbereitung ist alles: Halten Sie die wichtigsten Dokumente stets griffbereit
Damit Sie im Falle eines Autounfalls im Urlaub gut vorbereitet sind, führen Sie folgende Dokumente im Handschuhfach mit:
- Europäischer Unfallbericht – ein mehrsprachiges, standardisiertes Formular zur einfachen Erfassung aller relevanten Unfallinformationen
- Grüne Versicherungskarte – Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung, insbesondere außerhalb der EU hilfreich
- Führerschein – erforderlich als Nachweis der Fahrerlaubnis
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) – dokumentiert die Fahrzeugzulassung und technische Daten; im In- und Ausland notwendig
Informieren Sie sich vor dem Reiseantritt über die geltenden Vorschriften im jeweiligen Land, um Missverständnisse oder Strafen zu vermeiden. In einigen Ländern besteht eine Meldepflicht unabhängig vom Schadensausmaß.
Der Autounfall im Urlaub: Unfallstelle absichern
Das Wichtigste, wenn es zu einem Autounfall im Urlaub kommt: Ruhe bewahren und systematisch vorgehen. Ihre Sicherheit und die der anderen Beteiligten stehen an erster Stelle. Wie auch in Deutschland sollten Sie zunächst die Warnblinkanlage einschalten, eine Warnweste anlegen und das Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen. Leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe.
Autounfall im Urlaub: Kommunikation mit allen Beteiligten
Ist der Unfallort abgesichert und gegebenenfalls Hilfe angefordert, kümmern Sie sich um die Klärung des Sachschadens. Tauschen Sie mit der gegnerischen Partei die wichtigen Informationen aus. Das sind:
- Name und Anschrift des Fahrers sowie des Fahrzeughalters
- Kennzeichen beider Fahrzeuge
- Name der Versicherung, Versicherungsscheinnummer und gegebenenfalls die Nummer der Grünen Versicherungskarte
Kommt es zu Unstimmigkeiten mit dem Unfallgegner? Dann rufen Sie die Polizei. Lassen Sie sich unbedingt eine Kopie des Polizeiberichtes für Ihre Versicherung aushändigen und dokumentieren sie gegebenenfalls Schäden mit dem Handy.
Bürokratie vereinfacht: So machen Sie Ihre Ansprüche geltend
Die Europäische Union hat ein vereinfachtes Verfahren für die Entschädigung nach einem Autounfall im europäischen Ausland oder mit einem ausländischen Fahrzeug im Inland eingeführt. Der Ablauf ist wie folgt: Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht aus. Dieses standardisierte Dokument ist in mehreren Sprachen verfügbar und erleichtert die Schadensregulierung. Anschließend reichen Sie das Formular bei Ihrer Versicherung ein.
- Schritt 1 – Schadensmeldung: Wenn Sie Schadensersatz von der gegnerischen Versicherung nach einem Unfall im Ausland fordern möchten, wenden Sie sich an deren Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland. Jede Versicherung in der EU muss einen solchen Vertreter benennen, der die Schadensabwicklung übernimmt. Um herauszufinden, wer für die gegnerische Versicherung zuständig ist, rufen Sie kostenlos beim Zentralruf der Autoversicherer an. Melden Sie den Schaden vorsorglich auch Ihrer eigenen Versicherung. So ist diese vor einer möglichen Inanspruchnahme gewarnt und kann prüfen, ob Sie gegebenenfalls über eine eigene Kasko- oder Ausfallversicherung abgesichert sind.
- Schritt 2 – Entschädigungsantrag: Den Antrag auf Entschädigung stellen Sie im weiteren Verlauf ebenfalls beim Schadensregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung. Dieser benötigt in der Regel: den Unfallbericht, einen Kostenvoranschlag für die Reparatur, weitere Unterlagen wie etwa eine Rechnung für einen gemieteten Ersatzwagen.
Was muss ich noch beachten?
Nach einem Autounfall im Urlaub sollten Sie den Schaden unbedingt von einem unabhängigen Unfall-Gutachter prüfen lassen. Ein solcher Experte ermittelt den genauen Reparaturumfang und die mögliche Wertminderung nach einem Unfall. Halten Sie vor der Beauftragung Rücksprache mit der ausländischen Versicherung, um sicherzugehen, dass diese die Kosten für das Sachverständigengutachten übernimmt.
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Wir von SV PiCO stehen Ihnen in Berlin mit unserer Erfahrung und Expertise zuverlässig zur Seite.